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Verträge & Formulare
Verbindliche Regeln zur Verwendung der hier veröffentlichten Verträge
Die hier veröffentlichten Vertragstexte einschließlich der AGB und der weiteren Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsabschlüsse mit
nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH
Gildkamp 10
48529 Nordhorn
verwendet werden. Jede andere Verwendung - auch in Auszügen oder Teilen - ist verboten.
Hinweis zur Option nach Tenor 3 GeLi Gas der Bundesnetzagentur:
Die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH bietet allen Netznutzern für ihr Netzgebiet eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner im Rahmen des Datenaustauschs anfallender Prozessschritte nach Tenor 3 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007 (BK7-06-067 - GeLi Gas) - Abrechnungsmodell zur gemeinsamen Nutzung eines integrierten IT-Systems - an.
Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.
I. Lieferantenrahmenvertrag für die Netznutzung Gas
- Lieferantenrahmenvertrag
- Anlage 1 -Technische Einzelheiten zum Datenaustausch- (ab 01.04.2012)
- Anlage 2 -Ergänzende Bedingungen-
- Anlage 4 -Standardlastprofilverfahren u. Verfahren zur Mehr- u. Mindermengenabrechnung-
- Anlage 5 -Preisblatt-
- Anlage 6 -Wortlaut des § 18 NDAV-
- Anlage 7 -Begriffsbestimmungen-
II. Netzanschlussvertrag in Niederdruck
Hinweis zur Vertragsanpassungsmöglichkeit § 29 NDAV:
Entsprechend der Übergangsregelung im § 29 Abs. 1 Satz 3 der NDAV, informiert der Netzbetreiber, die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH, die Anschlussnehmer über die Möglichkeit, die bestehenden Netzanschluss- bzw. Netzzugangsverträge nach § 115 Abs. 1 Satz 2 des EnWG anpassen zu lassen.
III. Transportanfrage
IV. Messstellenrahmenvertrag / Messrahmenvertrag
- Messstellenrahmenvertrag
- Anlage 1 -Messrahmenvertrag-
- Anlage 2 -Ansprechpartner & Kontaktdaten- (ab 01.04.2012)
- Anlage 3 -Technische Mindestanforderungen-
- Anlage 4 -Zustimmung zur Einwirkung auf technische Einrichtungen-