Strom

Jetzt wechseln

Wechsel Button

Grundversorgung

Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Der Netzbetreiber ist verpflichtet gemäß § 36 Abs. 2 EnWG, alle drei Jahre zum Stichtag 01. Juli, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30.September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und dies der zuständigen Behörde mitzuteilen.

Feststellung des Grundversorgers:
Die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH haben zum 01.07.2009 die Feststellung des zuständigen Grundversorgers im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2012 getroffen. Grundversorger gemäß § 36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Strom ist die

RWE Vertrieb Aktiengesellschaft
Freistuhl 7
44137 Dortmund